AGB´s
Allgemeine Verkaufs- /Liefer-/ und
Softwarelizenzbestimmungen
OPTI-NET Systeme
Beratungsgesellschaft f. Software mbh
(kurzform OPTI-NET)
1.) Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt nur unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Liefergegenstände bleiben bis zur restlosen Erfüllung sämtlicher sich für den Käufer aus den Geschäftsverbindungen mit uns oder aus sonstigen Rechtsgrund ergebenen Verbindlichkeiten unser Eigentum
2.) Gewährleistung
Soweit nicht anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer ist verpflichtet, die Installationsbedingungen für die Inbetriebnahme der Systeme einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der von uns vorgegebenen Installationsrichtlinien entfällt jede Gewährleistung.
3.) Liefertermin
Die von uns genannten Lieferfristen sind freibleibend. Wir sind selbstverständlich bemüht, im eigenen Interesse, diese einzuhalten.
Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Käufer keine Ansprüche irgendwelcher Art herleiten.
4.) Zahlungsbedingungen
Bei Lieferung Zahlung Netto Kasse. Bei Leasing gilt, daß Voraussetzung für einen Leasingvertrag ist, daß die Leasinggesellschaft den Vertrag annimmt und uns eine Kaufeintrittserklärung übergibt. Kommt kein Leasingvertrag zustande, gelten die zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Kaufpreisvereinbarungen.
5.) Installation / Hardware
Der Anwender hat für sämtliche Versorgungsanschlüsse und Verbindungen, die für die Installation eines Computersystems / Netzwerk erforderlich sind, Sorge zu tragen. Diese müssen den Fachnormen entsprechen.
6.) Technische Änderungen
Weiterentwicklungen und technische Änderungen bleiben uns vorbehalten.
7.) Nebenabreden
Es gilt für beide Parteien, daß abweichende Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden müssen.
8.) Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für beide Parteien ist Münster/Westf.
Andere vom Besteller vorgeschriebenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit unseren Bedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Formularmäßige Hinweise auf eigene Geschäftsbedingungen sind hiermit ausdrücklich widersprochen.
9.) Software-Lizenzvereinbarungen
Mit Kauf eines Softwareproduktes gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, mit denen sich der Anwender ausdrückllich einverstanden erklärt.
9.1 Produkte, die OPTINET nicht selbst herstellt, sondern nur veräußert, wie z.B. Betriebssysteme, Virenprogramme, Anwendungsprogramme anderer Hersteller, so gelten für diese Programme ausschließlich die Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrages des jeweiligen Herstellers.
Für die Funktionstüchtigkeit dieser Programme haften ausschließlich die jeweiligen Hersteller. Gewährleistungsansprüche können gegenüber OPTINET für diese Programme nicht geltend gemacht werden.
9.2 Für die von OPTINET hergestellten Softwareprodukte (ONS 32 u. Zusatzmodule) gewährt OPTINET das einfache und nicht ausschließliche und persönliche Recht die Software auf einem einzelnen Computer, mithin einer einzigen Zentraleinheit nur an einem Ort zu nutzen. Handelt es sich bei dem Computersystem um ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Recht für alle Benutzer dieses Systems. Eine weitere Nutzung ist nicht zulässig. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung aufgeführte Unternehmen.
Die Software bleibt uneingeschränktes Eigentum der OPTINET Systeme GmbH. Wird das Unternehmen veräußert, so kann das Nutzungsrecht abweichend von §34, Abs. 3 UrhG nur mit Zustimmung von Opti-Net auf den Erwerber übertragen werden.
9.3 Weitere Einschränkungen
Es ist dem Anwender nicht gestattet die Software an Dritte weiterzugeben, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, die Software zu vervielfältigen oder schriftliches Material zu vervielfältigen bzw. abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Der Anwender haftet für alle Schäden, die aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen.
OPTINET behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der eigenen Software vor.
9.4 Die Installation der OPTINET-Software (ONS 32 u. Zusatzmodule) werden von OPTINET betriebsbereit beim Anwender installiert.
Voraussetzung ist ein funktionstüchtiges Netzwerk unter dem Betriebssystem Windows.
Der Anwender ist verpflichtet die Installationsbedingungen für Software, die der Auftragsbestätigung beiliegen, zu erfüllen.
Die Dauer des Vertrages, mithin das Nutzungsrecht an der vom Anwender erworbenen OPTINET-Software ist zeitlich unbegrenzt, es sei denn, es wurde für Software oder Hard- und Software eine zeitliche begrenzte Nutzungsdauer vereinbart.
Das Nutzungsrecht beginnt erst mit der Zahlung des vereinbarten Preises für die OPTINET-Software. Vor Zahlungseingang gilt nur ein vorläufiges Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht wird durch einen Freischaltcode dokumentiert, der dem Anwender nach Zahlung des vereinbarten Preises zur Verfügung gestellt wird.
9.5 Die Parteien sind Vollkaufleute.
9.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster/Westf. für beide Parteien.
OPTINET SYSTEME GMBH